Rotorblatttransport (unfachmännisch durch Landwirt)

Lustiger Rotorblatttransport 

1 Rotorblatt wiegt 1,6 t = 4,8 t Gesamtgewicht 

Insektensterben durch Windkraft 1.10.2019

Umweltministerin Svenja Schulze ist besorgt über das Insektensterben. „Es muss wieder mehr summen und brummen“ fordert sie. Als Maßnahme dieses Ziels hat sie sich mit Kolleginnen Klöckner und Karliczek auf folgende Punkte geeinigt: Verringerung des Pestizideinsatzes um 75 Prozent, schärfere Düngeregeln, Begrenzung der Lichtverschmutzung und Verbot der Insektenvernichtungslampen. Erhöhung der Mittel für ökologische Landwirtschaft und 25 Millionen Euro pro Jahr für die Insektenforschung. Allerding fehlt in obiger Aufzählung der Punkt „Einschränkung bzw. Rückbau der Windkraftindustrieanlagen“. Eine vorsichtige Schätzung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Stuttgart hat einen Verlust von 1200 Tonnen Insekten pro Jahr, durch die Windräder ergeben, was ungefähr 1200 Milliarden Tieren entspricht.

Insektensterben

Klimafahrplan – viele heiße Luft um wenig Wind

Leserbrief Gäubote Herrenberg 2.4.22

Der Klimafahrplan ist vom Gemeinderat verabschiedet worden. Zurecht wurde von der Fraktion der Grünen zu viele „Luftschlösser“ und „fachliche Unsauberkeiten“ beklagt. Bei der Windkraft wurden die 27 Windindustrieanlagen in Herrenberg die der Potenzialatlas der Landesregierung (2019) vorsieht ungeprüft übernommen. Der Potenzialatlas hat erhebliche Planungsdefizite da das Umweltministerium versäumt hat die Abstandsregelungen im Kriterienkatalog zu dokumentieren und zu archivieren. Das Fehlen des Landschaftsrahmenprogramms nach § 9 BNatSchG das bei wesentlichen Veränderungen der Natur und Landschaft zwingend vorgeschrieben ist macht Regionalplanungen nicht rechtssicher.

Die Rede ist im Klimafahrplan von 1,5 MW und 3 MW Anlagen, die derzeit im windschwachen Ländle nicht üblich sind, sie sind nicht auf dem Markt. Derzeit sind 5,56 MW Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 160 Meter und einer Nabenhöhe von 166 Meter für die Investoren interessant (z.B. ENERCON E160). Diese großen Anlagen machen wegen ihrer Lärmkulisse eine Neubewertung der Abstandsreglung 700 m und 450 m zur Wohnbebauung erforderlich. Apropo Abstandsregelung. Ein französisches Berufungsgericht in Toulouse hat 2021 einem Anwohner von sechs Windrädern bei einem Abstand von 700 Meter bis 1300 Meter 128.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Windkraftsyndrom zugesprochen. Diese Entscheidung hat für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung dürfte sich jedoch auf die Rechtspraxis hierzulande auswirken.

Das Ing. Büro B.A.U.M das den Prozess begleitet und die Stadt beraten hat, hat in Sachen Windkraft kenntnisbefreit agiert und keine überzeugende Figur gemacht. Die aktuelle Rechtslage der Windkrafthindernisbefeuerung, die seit 2020 gesetzlich neu geregelt ist ist den Herrschaften offenbar nicht bekannt.  Der Stadtverwaltung wird daher empfohlen das Beraterhonorar zur Schonung der knappen städtischen Finanzen entsprechend zu kürzen.

Hansjörg Jung 

 

Klimafahrplan

Mindestabständen von Hindernissen zu festgelegten Sichtflugverfahren vom 18.10.2016

NfL 1-847-16 vom 19.10.2016 (Abstandsregel Sichtflugverkehr kontrollierte Flugplätze)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Festlegung von Mindestabständen von Hindernissen zu festgelegten Sichtflugverfahren 

vom 18.10.2016

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur macht Folgendes bekannt:

Unbeschadet der Anforderungen an die Hindernisbegrenzung sollen im Bereich der nach § 33 Luftverkehrs-Ordnung festgelegten Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln keine Hindernisse vorhanden sein, die die sichere Durchführung des an- u. abfliegenden  Luftverkehrs nach Sichtflugregeln gefährden können. 

Vor einer Gefährdung des an- und abfliegenden Flugverkehrs nach Sichtflugregeln ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn luftrechtlich relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen innerhalb eines Bereiches von 1000 m zu jeder Seite der festgelegten Flugverfahren  errichtet werden sollen. Im Bereich um Pflicht- u. Bedarfsmeldepunkte trifft dies für einen Radius von 2000 m zu. 

Die Beurteilung im Einzelfall, ob und wieweit Bauwerke oder sonstige Anlagen die Durchführung des an- und abfliegenden Luftverkehrs nach Sichtflugregeln beeinträchtigen, soll auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Flugsicherungsorganisation erfolgen. 

Bonn, den 18.10. 2016 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 

LF 1//6163.1/0

Im Auftrag 

gez. Ralf Paurat 

Abstand Sichtflugverkehr

1000 Windräder bis 2026

MP Kretschmann: 1000 Windräder bis 2026, ein Wunder?

Dipl.-Ing. Willy Fritz

Am Mittwoch 09. 11. erschien auf der Titelseite der Blätter des ZVW in einem Einschub eine Aussage von MP Kretschmann, die sinngemäß lautete, dass es an ein Wunder grenzen würde, wenn man bis 2026 1000 neue Windräder im Lande errichten könnte. Doch selbst dieses Wunder würde nicht viel weiterhelfen, wie nachfolgende Ausführungen zeigen.

Momentan stehen in BW 800 Windräder (aktuellster Stand: genau 799) mit einer Nennleistung von insgesamt 1.762 MW. Das sind etwa 2 MW pro Windrad, da sich hier auch noch viele ältere Anlagen im 1 MW Bereich darunter befinden. Neue Anlagen (bis 170 m Nabenhöhe, 160 m Rotordurchmesser) dürften im Schnitt auf eine Nennleistung von 4 MW oder 4.000 kW kommen. Insgesamt würde dann durch diesen Zubau die bisher installierte Nennleistung bestenfalls verdreifacht. (Wobei nicht berücksichtigt ist, dass Altanlagen nach 20 Jahren Betriebszeit so nach und nach wegfallen werden).

 In der Fotovoltaik sind bisher 7.280 MW installiert. Hier ist bis 2026 allenfalls eine Verdoppelung möglich.

Betrachtet man nun den Anteil der einzelnen Energieträger am Stromverbrauch in BW im Jahr 2021, so stellt sich das so dar:

  

 

 

Wenn nun die Kapazität der Windenergie verdreifacht würde, so wären das nach Adam Riese insgesamt 13,5 %, eine Verdoppelung der Solarkapazität ergäbe 20,6 % Solarstrom. Wasserkraft und Biomasse sind in BW nicht mehr weiter ausbaubar und sind bereits seit 2015 konstant. Das würde hinten und vorne nicht reichen um den Wegfall der Kernkraft (April 2023) und den Wegfall der Kohlekraftwerke (Nach Willen Der Grünen 2030) zu kompensieren. Zusätzlich sollen ja auch die fossilen Gaskraftwerke, die in BW allerdings eine unbedeutende Rolle spielen, zukünftig wegfallen. 

Dann müsste man also notgedrungen den Importanteil drastisch erhöhen und das Ganze sähe dann so aus: 

 

Die Anteile von Müllverwertung und Sonstiges wurden mal beibehalten. Sorry, aber das ist die Stromversorgung eines Entwicklungslandes! Abgesehen von der Volatilität reichen die Kapazitäten der geplanten Erweiterungen hinten und vorne nicht. Die gegenwärtigen Erzeugerkapazitäten müssten bei der Windenergie mindestens verzehnfacht und bei der Fotovoltaik verdreifacht werden! Letzteres wäre noch machbar, aber die dann erforderlichen 5.000 Windräder wären laut der Aussage von Kretschman völlig illusorisch. 

Das alles könnte eigentlich jedermann, der die 4 Grundrechenarten beherrscht mit einem Bleistift, einem Blatt Papier und einem solarbetriebenem Taschenrechner leicht nachvollziehen. Man kann nur hoffen, dass Frankreich schnellst möglich seine Kernkraftwerke wieder in Betrieb bekommt, um unseren Strommangel auszugleichen. Selbst Minister Habeck hat schon diesbezüglich gejammert.

 Es ist nach wie vor unfassbar, mit welcher Naivität unsere Politiker in der "Energiewende" weiter agieren!

Im Umkehrschluss: wenn man schon auf fast 50% Importstrom angewiesen ist, kommt es auf 10% mehr auch nicht mehr an und man könnte auf einen weiteren Ausbau der Windenergie im Lande getrost verzichten. Dafür Landschaftsschutzgebiete, Grünzüge und den sozialen Frieden im Lande erhalten.

 

Soll so unsere zukünftige Stromversorgung aussehen?

Soll so unsere zukünftige Stromversorgung aussehen?

Willy Fritz

 

 

Seit dem 28. 11. 2022 herrscht in Baden-Württemberg eine durchgängige, bereits 10-tägige waschechte Dunkelflaute. Aufgrund des naturgegebenen tiefen Sonnenstandes sowie ständiger dichter Bewölkung ist die Fotovoltaik weitgehend ausgefallen, ebenso schwächelt der Wind aufgrund nur geringer Luftdruckgegensätze Nachfolgend sind die Verhältnisse für den Zeitraum vom 28. 11. Bis 07. 12. dargestellt.

Es handelt sich um Originaldaten von TransnetBW, also keine Schätzungen, Annahmen oder Hochrechnungen. Das Einzige was zuverlässig liefert, sind Biomasse und Wasserkraft. Beide sind aber vom Umfang her eher gering und nicht mehr weiter ausbaubar. Die Anteile der ach so großen Hoffnungen der Energiewende, Wind und Sonne sind vernachlässigbar. Die gesamte weiße Fläche zwischen Erzeugung und Verbrauch muss durch konventionelle Kraftwerke und Stromimport gedeckt werden.

Wie dies am 07. 12. In BW aussah belegt die nachfolgende Abbildung, die als Bild so von TransnetBW zum Download zur Verfügung steht:

 

 

 

 Die schwarze Kurve (Regelzonenlast) stellt den Verbrauch dar. Die vertikale Netzlast (gelbe Kurve) ist diejenige Leistung, die aus dem Übertragungsnetz entnommen wird. Die Anteile der einzelnen Energieträger gehen aus der Legende hervor. Wie man sieht, sind die dominierenden Anteile Steinkohle, Kernenergie und vor allem der Import. Sonne und Wind sind gelinde gesagt unbedeutend.

Am 07. 12. Gab es nun eine kritische Situation: Die EnBW warnte über ihre neue Smartphone App „StromGedacht“ vor möglichen Stromengpässen zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr, man solle den Gebrauch von Haushaltsgeräten vorverlegen:

https://tinyurl.com/2p8kzuw4

Soll dies ein erster Schritt in Richtung Stromrationierung sein? Wie man aus obiger Abbildung auch erkennt, musste am 07. 12. alles ranhalten, was irgendwie Strom erzeugen konnte, selbst die sonst in BW eher bedeutungslosen Energieträger Öl und Gas. Ebenso die Pumpspeicherwerke, die über Nacht mit Importstrom aufgeladen wurden. (Die Behauptung, die PSW würden mit überschüssigem Ökostrom aufgeladen, ist eine gern verbreitete Mär).Unter diesem importierten Strom befindet sich auch schon mal Atomstrom aus Frankreich, der auf dem Umweg über die PSW im Schwarzwald in reinsten Ökostrom verwandelt wird. Auffallend aber der insgesamt enorme Importanteil. Demgegenüber könnte man auf das bisschen Windstrom im Lande glatt verzichten.

 

Nun soll das ja alles durch einen beschleunigten Ausbau von Windkraft und Fotovoltaik behoben werden. Hierzu gab es vor kurzem in den Medien die Aussage von MP Kretschmann „Es würde an ein Wunder Grenzen, wenn wir es schaffen bis 2026 1.000 Windräder zu errichten“. Dies würde etwa eine Verdreifachung der gegenwärtig installierten Leistung bedeuten. Die Fotovoltaik Kapazität soll verdoppelt werden. Wie eine solche Vervielfachung der Kapazitäten während der o.g. Dunkelflaute ausgesehen hätte, ist nachfolgend mal simuliert:

   

 

Hier erkennt man, dass selbst eine solche Erhöhung der Erzeugerkapazität von Wind und Sonne die Probleme in keinster Weise beheben würden. Nach Wegfall der Kenenergie (April 2023) und dem Kohleausstieg bis 2030 müsste die grünlich eingefärbte Energiemenge aus einem Speicher entnommen oder irgendwie importiert werden. Die betreffende Energiemenge lässt sich leicht numerisch integrieren (Excel sei Dank), ist allerdings mit 1,758 TWh (1,758 Milliarden kWh) dermaßen enorm, dass sie jede denkbare Speichermöglichkeit bei weitem übersteigt.

So hat beispielsweise der Bodensee einen Wasserinhalt von 50 km3 oder 50 Milliarden m3. (1 m3  Wasser hat eine Masse von 1.000 kg). Würde man diese Wassermenge 10 m hoch pumpen, hätte man eine Energiemenge von

50.000 * 9,81 * 10 * 109 Ws (Wattsekunden) oder rund 50 * 1014 kWs (Kilowattsekunden) gespeichert. Dies ergibt schließlich 50.000/3.600 * 108 oder rund 14 *108 kWh. Dies wären schließlich 1,4 TWh. Um also die o. g. Menge von 1,758 TWh zu speichern, müsste man den kompletten Bodensee 12 m hoch pumpen! Das ist schlichtweg unmöglich.

 

Mit Batteriespeicher wäre es noch aussichtsloser. Die größte bisher geplante Großbatterie ist der sogenannte Netzbooster in Kupferzell, der Netzschwankungen ausgleichen soll. Diese Großbatterie soll eine Kapazität von 250 MWh haben und ca. 190 Mio. Euro kosten. Von der Ausdehnung her wäre es eine große Container-Siedlung. Davon bräuchte man dann rund 7.000 mit Gesamtkosten von 1,33 Billionen €. Das wer nicht finanzierbar. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Prof. Dr. Gerd Ganteför in einer Ergänzung zu seiner im SS 2021 an der Universität Konstanz gehaltenen Vorlesung:

https://www.youtube.com/watch?v=zEs8hbBxwBU

Nämlich dass dies alles der schieren Menge wegen nicht realisierbar sei. Neben der enormen Speicher Kapazität kommt noch hinzu, dass die zu speichernde Energiemenge auch vorher so quasi nebenbei erzeugt werden muss. Wie das gehen soll hat bisher auch noch niemand erklärt. Wie man ebenfalls erkennen kann muss durchgehend eine erhebliche Leistung abgegeben werden, nicht nur hin und wieder stundenweise, wie in den üblichen Szenarien immer angenommen wird.

 

Fazit:

Es ist schon mal sehr vielsagend, wenn sich der Netzbetreiber TransnetBW genötigt sieht, die Smartphone App „StromGedacht“ herauszubringen, in welcher die Verbraucher angehalten werden, ihren Stromverbrauch nach dem Angebot zu richten.

Die hier erwähnte und beschriebene Dunkelflaute lässt für den kommenden Winter das Schlimmste befürchten. Trübe, windstille Tage können an den Wintermonaten häufig auftreten.

Die gegenwärtige Stromversorgung in BW ist nicht in der Lage, den Bedarf nur annähernd zu decken und ist in erheblichem Maße auf Importe angewiesen.

Dennoch wurde bedenkenlos Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg mit seinen 2 Blöcken und einer  Gesamtleistung von ca. 2.400 MW vom Netz genommen. Dessen (emissionsfreie) Leistung fehlt gegenwärtig an allen Ecken und Enden.

Ebenso ist nicht in Ansätzen erkennbar, wie das KKW Neckarwestheim am April 2023 durch „Erneuerbare“ ersetzt werden könnte.

Völlig undenkbar erscheint der Ersatz der Kohlekraftwerke bis 2030, wie hier eindeutig nachgewiesen wurde.

Hierzu wäre von Seiten der Entscheidungsträger mal eine klare Stellungnahme mit konkreten Bezügen zu den hier erwähnten Fakten zu erwarten.

Statt dessen kommen immer nur beschwichtigende Worthülsen ohne irgend einen Bezug zur realen Situation.

All dies hat mit dem Ukraine-Krieg nichts zu tun, sondern die eklatanten Geburtsfehler der Energiewende, wie die nicht vorhandene Speichertechnik treten immer offener zu Tage.

Die Lokalpresse wäre eigentlich ebenfalls in der Pflicht, die hier dargestellten Probleme mal wertfrei aufzugreifen.

 

Der Verfasser: Jahrgang 1949, hat an der Universität Stuttgart Luft- und Raumfahrttech[1]nik studiert, mit u. a. den Studienschwerpunkten Aerodynamik, Gasdynamik, numerische Strömungsmechanik, Thermodynamik, Reaktionskinetik, Stofftransport und Verbrennung, numerische Methoden; Diplomarbeit auf dem Gebiet der Gebäudeaerodynamik. (Abschluss: Dipl.-Ing.) Während einer 40-Jährigen Berufstätigkeit arbeitete er 30 Jahre lang in der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie auf dem Gebiet der numerischen Strömungssimulation. Dabei erwarb er sich im Rahmen nationaler und internationaler Verbundprojekte umfassende Kenntnisse sowohl in der Entwicklung als auch in der Anwendung von hochwertigen numerischen Rechenmethoden zur Behandlung von hochturbulenten Strömungen um Luftfahrzeuge im Hochanstellwinkel Bereich (manövrierende Kampfflugzeuge, Wiedereintrittsprobleme, ZweiPhasen-Strömungen mit Verbrennung in Triebwerken) als auch Strömungen im Niedergeschwindigkeitsbereich wie Landekonfigurationen mit Klappenausschlägen und ausgefahrenen Fahrwerken. Insbesondere war er an der Entwicklung von Turbulenzmodellen für Navier-Stokes Methoden, wie sie auch im Windatlas verwendet werden, beteiligt. Er war Senior Mitglied beim AIAA (American Institute for Aeronautics and Astronautics) und dort im Panel Applied Aerodynamics mehrere Jahre als Chairman für die Organisation internationaler Konferenzen mit zuständig. Unter anderem für das Reviewing von Konferenzpapieren aus aller Welt.

Fritz

Windindustrieanlagen Simmersfeld

Simmersfeld

Windkraftanlagen in Fugplatznähe

Die sogen. Isometrie ist angesichts der heutigen Windkraftbauhöhen nicht mehr zeitgemäss. Die Flugzeuge müssen beim Anflug die 250 m hohen Bauwerke plus Sicherheitszuschlag überfliegen. 

Eine neue Isometrie würden den Schutzbereich auf 4.850 m erweitern. 

Baden-Württembergischer Luftfahrtverband eV

14.10.21

 Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes zum Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Frank Janser, FH Aachen, Fachbereich 6/ACIAS e.V.

 Windenenergieanlagen müssen aufgrund ihrer besonderen Eigenschaft als dynamische Luftfahrthindernisse aufgefasst werden, denn sie verursachen eine signifikante Störung des Windes, den sogenannten „turbulenten Nachlauf“. Dies unterscheidet die Windkraftanlage von einem klassischen Hindernis (z.B. Turm).

Aus den Untersuchungen der FH Aachen muss geschlussfolgert werden, dass für Abstände kleiner sieben Rotordurchmesser im Nachlauf einer Windenergieanlage eine konkrete Gefahr für ein Luftfahrzeug besteht. Dieser Bereich muss gemieden werden. Das Kriterium hierfür sind die erwartenden signifikanten Böen und Windscherungen im Nachlauf einer Windenergieanlage, die ein erhebliches Aussteuern durch den Piloten verlangen. Dies lenkt die Aufmerksamkeit von den eigentlichen Aufgaben in Flugplatznähe beispielweise das Beobachten anderer Verkehrsteilnehmer und die Landevorbereitung unzulässig ab.

Ferner muss bei den Mindestsicherheitsabständen beachtet werden, dass bei Windparks mit mehreren Anlagen „Sperrriegeleffekte“ entstehen. Sie sind kein Einzelhindernis sondern eine Ballung von Hindernissen. Die in der Planung vorgesehenen Windräder verhindern einen Einflug in die Platzrunde im Gegenanflug im Winkel von 45 Grad in Platzrundenhöhe.

Eine Verlegung der Platzrundenführung kann vom Vorhabensträger nicht gefordert werden, zumal das Verwaltungsgericht Koblenz (AZ 4K 1139/19 KO) am 30.4.20 entschieden hat, dass kein Anspruch auf Verlegung der Platzrunde zugunsten der Windkraft besteht.

Aus dem Gutachten der FH Aachen ergibt sich ferner, dass die heute in den NfL I 92/13 festgelegten Mindestabstände von Hindernissen zur Platzrunde von 400 m zum Gegenanflug und 850 m zu den anderen Teilen der Platzrunde nicht geeignet sind, einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Dies auch deshalb, weil dieses Abstandsregelung die Bauhöhe der Windenergieanlagen völlig unberücksichtigt lassen.

 

Turbulenz Luftbild: V-förmige Abströmung an der Blattspitze

Janser