Windgeschwindigkeiten und Stromernte

Windgeschwindigkeiten

Fledermaus

Beispiel einer Fledermausabschaltung 

Fledermaus

Artenschutzgutachten

Artenschutzgutachten

Mehr als 800 Mio Euro für Phantomstrom

Phantomstrom ist der Strom der gar nicht erzeugt wurde, den Windkraftbetreibern nach EEG § 15 (Härtefallklausel) aber vergütet wird.

12.12.2022 | 06:30

 Entschädigungen für nicht eingespeisten Strom auf Höchststand

Berlin - Aufgrund des schleppenden Netzausbaus in Deutschland sind die Entschädigungszahlungen für nicht eingespeisten Strom auf einen Höchststand von 807 Millionen Euro im Jahr gestiegen. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Demnach konnten die deutschen Stromproduzenten im vorigen Jahr rund 5.800 Gigawattstunden ihres erzeugten Stroms nicht ins Netz einspeisen und wurden dafür mit insgesamt 807,1 Millionen Euro entschädigt. Im Jahr 2021 hatte die Summe bei 761 Millionen Euro gelegen, 2018 bei 635 Millionen Euro und noch 2016 bei rund 373 Millionen Euro. Die Kosten für die Entschädigungen trägt der Stromverbraucher: Sie werden auf die Netzentgelte umgelegt. Auf die Entschädigungen über das sogenannte "Einspeisemanagement" haben die Produzenten einen Anspruch, wenn ihr erzeugte Strom wegen Netzengpässen nicht zu den Verbrauchern abtransportiert werden kann.

Betroffen sind meist Windkraftanlagen. Das zeigt sich auch in den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums: In der Aufteilung der Entschädigungen auf die Bundesländer liegen die Windenergie-Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit deutlichem Abstand vorn: 2021 flossen 45,4 Prozent der Zahlungen für nicht verbrauchten Strom nach Niedersachsen und 31,9 Prozent nach Schleswig-Holstein. "Es ist grotesk, dass wir über die Gefahr von Blackouts diskutieren und gleichzeitig Strom im Wert von über 800 Millionen Euro jährlich 'weggeschmissen' wird", sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch, der die Anfrage ans Wirtschaftsministerium gestellt hatte, dem RND. "Der Wirtschaftsminister muss den schleppenden Netzausbau endlich in Gang bringen und die Verbraucher vor solchen Kosten schützen." Es sei inakzeptabel, dass dadurch die Stromkunden für den schleppenden Netzausbau zur Kasse gebeten werden, kritisierte Bartsch.

Erneuerbare Energien dürften aufgrund von "Konstruktionsfehlern der Energiewende" nicht zu Preistreibern werden. "Robert Habeck sollte mit den Ländern einen Netzplan vorlegen, damit kein Strom mehr in Deutschland 'weggeschmissen' wird."

Quelle:  dts Nachrichtenagentur

Phantomstrom

Windkraft und Pferde

BILD

Windräder da, Perl-König weg!

Wegen der Ungetüme muss Pharma-Unternehmer Edwin Kohl seine Pferdezucht ruhen lassen. Verärgert verlegt er seinen Firmen-Sitz – die Gemeinde kostet das Millionen

Von: Von STEFFEN MEYER

26.06.2018 - 18:10 Uhr

Perl – Pharma-König Edwin Kohl (68) dreht am Rad. Direkt am Peterhof wurden sechs Windräder aufgebaut. Die Geräusche verschrecken seine Pferde. Die Zucht liegt lahm. Der Unternehmer ist so wütend, dass er mit seiner Firma aus Perl weggeht. Die Gemeinde verliert so mehr als eine halbe Mio. Euro Gewerbesteuer im Jahr!

Edwin Kohl: „Das nächste Windrad steht gerade mal 400 Meter entfernt. Die Gemeinde hat das zugelassen, niemand hat uns informiert.“

Arlette Jasper-Kohl zum Zucht-Problem: „Gerade Jungtiere müssen Tag und Nacht auf der Koppel sein. Doch bis auf die älteren Pferde haben alle Angst vor den Windrad-Geräuschen. Zwei Tiere haben sich schon schwer verletzt, weil sie der Fluchttrieb gepackt hat.“

Nun steht die Zucht vor dem Aus!

Jasper-Kohl: „Die Hälfte unserer Koppelfläche können wir nicht nutzen. Viele Tiere lassen wir im Stall. Vier Zuchtstuten mussten wir schon nach Norddeutschland ausquar­tieren.“

Edwin Kohl: „Wir sind enttäuscht und sauer. Aus Verbundenheit habe ich den Sitz meiner Kohlpharma-Dachgesellschaft in Perl gelassen, um der Gemeinde einen Teil unserer Gewerbesteuern zu belassen. Jetzt ziehe ich nach Merzig um. Dadurch verliert Perl pro Jahr 600 000 Euro, von den Windrädern hat die Gemeinde jedoch keine nennenswerten Erträge. Wir prüfen rechtliche Schritte.“

Was sagt der Perler Bürgermeister? Ralf Uhlenbruch (45, CDU) zu BILD: „Die von Herrn Prof. Kohl angekündigte Verlagerung seines Firmensitzes und die damit verbundenen Folgen bei den Gewerbesteuereinnahmen bedauern wir sehr.“

Pferde

Helgoländer Papier

In der Spalte rechts sind die Streichungen der Windkraftempfindlichen Vogelarten (Novelle BNatSchG 2022) ersichtlich. 

Helgoländer Papier

Schlagopferdatei Vögel

Die Schlagopferdatei für Deutschland wird für alle Bundesländer zentral beim Landesamt für Umwelt Brandenburg geführt.

Die Auswahl der Arten orientiert sich zunächst an den Vogelarten die im Brandenburgischen Windkrafterlass enthalten sind. Da die Dokumentation mittlerweile in ganz Deutschland und darüber hinaus als Orientierung dient, enthält sie inzwischen auch weitere Arten wie den Steinadler, der in Brandenburg gar nicht als Brutvogel vorkommt international aber häufig als Kollisionsopfer registriert wurde. 

www.lfu.brandenburg

Schlagopferdatei

Ersatzzahlungen für Veränderung des Landschaftsbildes

Nach der Ausgleichsabgabenverordnung des Landes Baden-Württemberg (AAVO) von 1977, die im Jahre 2005 aktualisiert wurde, kann die Ausgleichsabgabe für Windkraftanlagennach den Baukosten berechnet werden. Hierfür wird ein Rahmen von 1 % bis 5 % der Baukosten für sämtliche Eingriffe vorgegeben.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe bemisst sich nach folgenden Gesichtspunkten:

* der Dauer und Schwere des Eingriffs;

* dem Wert oder dem Vorteil für den Verursacher; 

* der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. 

Die Einstufung der Prozentzahlen erfolgt sehr beliebig, es fehlen definierte Kriterien. Da in der Regel die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch reale Maßnahmen (z.B. Aufforstungen, Schaffung neuer Lebensräume) ausgeglichen werden können, verbleibt oft nur die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes für eine monetäre Kompensation.

Je nach Berechnungsmethode ergeben sich große Unterschiede bei der Festlegung der Ausgleichsabgaben. Die Bandbreite kann je nach Bundesland zwischen über 125.000 € und unter 25.000 € je Anlage liegen. Eine Vereinheitlichung z.B. durch die Einführung einer bundesweiten Ökokonto-Verordnung ist daher dringend erforderlich. 

Beispiel. Windkraftprojekt Hohfleck (Schloß Lichtenstein): 357.781 € = 5 % der Rohbaukosten, zu leisten an die Stiftung Naturschutzfond beim Ministerium für Umwelt, Klima u. Energiewirtschaft  Baden-Württemberg. 

*Quelle: Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart/Berlin *