NABU - Positionspapier zum Windkraftausbau
Der NABU hat ein neues Positionspapier zum Windkraftausbau herausgegeben.
Darin bedauert er, dass eine Vielzahl von Negativbeispielen belegen, dass Naturschutzziele beim Ausbau der Windenergie nicht ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb müsse die derzeitige Praxis des Ausbaus der Windenergie grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden.
Eine Optimierung der räumlichen Steuerung und des Planungs- und Genehmigungsregimes ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat berücksichtigt werden. Dies bedeutet unter anderem, den Zubau auf konfliktarme Standorte zu lenken und für den Naturschutz wertvolle Gebiete künftig von Windkraft frei zu halten.
Unter anderem fordert der NABU folgende Bereiche vom Ausbau der Windkraft auszuschließen:
· Naturschutzgebiete,
· Nationalparks,
· Gebiete des Natura-2000-Netzwerks (FFH- und Vogelschutzgebiete),
· Landschaftsschutzgebiete,
· Gebiete mit einem relevanten Vorkommen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten,
· Wälder mit natürlicher Waldentwicklung, Waldentwicklungsflächen, Wald-Wildnisgebiete,
· u.a.
Der NABU fordert zudem ab drei geplanten Windkraftanlagen die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung; ab der ersten Anlage eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Die Qualität der Gutachten ist durch einheitliche Standards zu verbessern, die verbindlich festzulegen sind. Die Naturschutzbehörden sollten einen Pool an Gutachtern aufbauen, welcher diese Standards durch ein Akkreditierungsverfahren sicherstellt. Ferner wird auf die Bedeutung des „Helgoländer Papiers“, als den wichtigsten Fachstandard für den Schutz von Vögeln hingewiesen.
Der NABU fordert, dass für den Biodiversitätserhalt ebenfalls ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankert wird.
Zu bedauern ist die Forderung des NABU Regelungen der Abstände zu Wohnflächen abzuschaffen (wo bleibt der Menschen- / Anwohnerschutz?) und die Unterstützung der pauschalen Ausweisung von 2% der Landfläche für die Nutzung durch die Windkraftindustrie (wo bleibt der Landschaftsschutz?).
Wir bitten Sie die Forderungen des NABU in alle Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windkraft mit Nachdruck einzubringen.
Der Vorsitzende des NABU Brandenburg Björn Ellner äußert sich in einem Beitrag von Spiegel-TV zum Windkraftausbau (Min. 4:00 – 5:45):
Spiegel-Online 29.07.2023: Wenn Windräder Bäume verdrängen - Für den Wald ist es eine Katastrophe
ORIGINALTEXT an die Redaktion
Zollern Alb Kurier
und
Schwarzwälder Bote
Hansjörg Jung
Mörikestr. 14
71083 Herrenberg
Tel. 07032/6934
30.6.23
Windkraftveranstaltung in Ostdorf - Antworten zum Infraschall verweigert – Akteure geben sich schmallippig
Meine Familie hat ihre Wurzeln in Balingen und daher habe ich die Informationsveranstaltung in Ostdorf am 22.6.2023 besucht.
Überrascht war ich über die unzureichende Auskunftsbereitschaft des Forums Energiedialog zum Thema Infraschall. Längst ist das Toulouse Urteil vom 8. Juli 2021 bekannt. Es hat den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Gericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld in Höhe von 128.000 € zugesprochen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Obwohl es für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung hat, dürfte sich dennoch die Rechtspraxis hierzulande daran orientieren. Die amtlich beglaubigte Abschrift des Urteils liegt der Redaktion vor.
Seit 2016 ist eine Verfassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen körperlicher Unversehrtheit (Infraschall) gerichtsanhängig. Im Jahr 2021 galt die fast 4.500 Seiten umfassende Klageschrift als in „Verlust geraten“.
Die Klage soll jetzt im August vor dem Oberverwaltungsgericht Köln erstmals nach sieben Jahren verhandelt werden. Die Anwälte der Bundesrepublik haben es bisher exzellent verstanden, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Die von Julia Moog angeführte Studie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zum Infraschall stammt aus dem Jahre 2015 und ist wegen Überalterung - da es diese Windindustrieanlagen auf dem Markt nicht mehr gibt - nicht gerichtsrelevant.
Schönes Beispiel wie sich die Redaktion schwer tun mit der Veröffentlichung von manchen Leserbriefen:
Zollern Alb Kurier hat die Veröffentlichung abgelehnt.
Inhaltlich verkürzte Version im Schwarzwälder Boten 8.7.23.
Leserbrief Gäubote Herrenberg 1.4.23 Hansjörg Jung
Windmessung im Oberjettinger Staatswald
Die Stadtwerke Stuttgart haben bekanntgegeben, dass die Windmessungen begonnen haben. Interessanter wäre die Information gewesen, ob der Vorhabensträger (Stadtwerke Stuttgart) im März 2024 das Ergebnis des Windgutachtens öffentlich macht, oder wie die Stadtwerke Rottenburg die Windgutachten der dortigen Planungen als geheime Kommandosache betrachtet und in den Schubladen des Rathauses belässt. Windkraftgutachter werden durch den Projektträger ausgewählt, beauftragt und bezahlt. Dies ist anders als bei fossilen oder nuklearen Kraftwerken, bei denen die Gutachter durch die staatliche Genehmigungshörde ausgewählt und bezahlt werden.
Eine Gesamtleistung von 36 Megawatt sollen die geplanten Windräder pro Jahr erzeugen. Die Vergangenheit zeigt, dass die prognostizierten Stromerträge der Gutachter deutlich zu hoch gegriffen sind.
Die Prognose der in 2017 in Betrieb gegangenen drei Windräder der EnBW „Goldboden“ bei Schorndorf (je 3,3 MW) war 73 % zu hoch. Die Prognose der 2016 in Betrieb gegangenen 19 Windräder bei „Lauterstein“ (je 2,45 MW) war 56 % zu hoch. Auch im Windpark Straubenhardt irrte der Windgutachter TÜV Süd, das Gutachten war 22,3 % zu hoch. Windgutachter haften nicht für Ihr Werk es fehlt jegliche staatliche Kontrolle.
Im Juli 2022 beschloss der der Bundestag mehrere Gesetzesänderungen. Dadurch werden bei der Planung von Windindustrieanlagen bisher strenge Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur artenschutzrechtlichen Prüfung außer Kraft gesetzt. Die Gesetzesnovelle enthält eine abschließende Liste mit 15 kollisionsgefährdeten Vogelarten bei denen je nach Abstand der Windanlage zum Horst das Tötungsrisiko zu prüfen ist. Dies steht im Widersprich zum europäischen Naturschutzrecht, das alle kollisionsgefährdeten Vogelarten schützt, nicht nur die 15 im Gesetz aufgelisteten.
Die Lockerungen im Naturschutz geschahen parallel zu dem Weltnaturgipfel in Montreal im Dezember 2022, auf dem 193 Staaten nach jahrelanger Vorbereitung am 19.12.2022 unter anderem das Ziel beschlossen, zum Schutz der Natur und Biodiversität mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dies beinhaltet auch ein Verschlechterungsverbot. Die Planungen der Landesregierung widersprechen dieser EU Vorgabe.
Die Ausschreibungsrunde zum 1.2.23 hatte bundesweit ein Volumen von 3210 MW. Es wurde nur Gebote in Höhe von 1502 MW eingereicht. D.h. auch diese Ausschreibungsrunde ist zum dritten mal unterzeichnet.
Pläne von Wirtschaftsminister Habeck verstoßen gegen den Schutz der Lebensgrundlagen nach dem Grundgesetz und führen zu einem ökologischen Desaster
2. Februar 2023
Verstoß gegen Unionsrecht
„Diese Pläne sind ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstoßen gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt“, erklärten Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Johannes Bradtka, Bundesvorsitzender des VLAB.
„Noch nie seit der Flurbereinigung in den 1960er und 70er Jahren wurde der Naturschutz so missachtet und demontiert wie unter dieser Ampelregierung. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden massiv beschnitten. Es handelt sich um eine unverantwortliche Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes und bezeugt ein ökologisches Analphabetentum mit historischer Tragweite“, so Neumann und Bradtka.
Die Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ mit dem Schutzgut der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Landschaft, der Urgedanke des Naturschutzes, wird durch diese Pläne zur Makulatur. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden in so kurzer Zeit und zumeist ohne naturschutzfachlichen Sachverstand Gesetze und Verordnungen beschlossen, die der Windindustrie Vorschub leisten und zu Lasten der Biodiversität gehen.
Durch die einseitige und ideologisch motivierte Klimapolitik der Ampelregierung erfolge ein Großangriff auf den klassischen Naturschutz. Zudem verbreite Bündnis 90/Die Grünen eine ebenso falsche wie gefährliche Analogie: „Erneuerbare Energien = Windkraft = Klimaschutz = Naturschutz“. Dabei müsse das Sparen und Speichern von Energie in den Vordergrund gestellt werden.
„Wir werden nun alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diese Pläne zu stoppen. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dringend auf, diesem beispiellosen Ausverkauf des Natur- und Artenschutzes nicht zuzustimmen“, erklärten Neumann und Bradtka.
13.1.23
CFK (Carbonfaserverstärkter Kunststoff) gilt als Werkstoff der Zukunft. Er ist leicht, steif und sehr fest und kommt im Fahrzeug- und Flugzeugbau sowie bei Windkraftanlagen verstärkt zum Einsatz. Im Brandfall haben die Kohlenstofffasern aber Temperaturen von mehr als 650 Grad und erreichen eine kritische Größe, die in die Lunge eindringen kann, so Prof. Sebastian Eibl vom Wehrwissenschaftlichen Institut in Erding. Da die Maschinengondeln der Windkraftanlagen im Brandfall in 160 m Höhe nicht gelöscht werden können, beschränken sich die Feuerwehren notgedrungen darauf, den Gefahrenbereich je nach Windrichtung und Ausbreitung mit Flatterband großräumig abzusperren und hoffen, dass die herumfliegenden brennenden Teile keine Sekundärbrände am Boden auslösen.

Fasern im Wald nach Brand in Lahr (Südschwarzwald) 2013 Foto: Betina Hassler
Bisher unbeachtet bei Feuerwehr und Polizei bleibt die Tatsache, dass die Fasern („fiese Fasern“ genannt) ein Gesundheitsproblem darstellen, die Ganzkörperschutz bei Löscharbeiten vor Ort notwendig machen.
Gefährlich wie Asbest
Rotorblätter aus Glasfasern (GFK) werden mit Epoxidharzen verklebt. Darin enthalten sind giftige Stoffe wie Bisphenol A. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat daher dieses Material als ähnlich krebserregend eingestuft wie das inzwischen verbotene Asbest. Bereits 2014 warnte das Bundesamt für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vor lungengängigen Carbonfasern nach Bränden.
Für das Recycling der Rotorblätter in der wegen Forcierung des Windkraftausbaus zunehmenden Menge ist trotz teurer Forschung keine industrielle Lösung in Sicht. Rotorblätter auf Glasfaserbasis können nach aufwendiger und kostenintensiver Vorbehandlung in der Zementindustrie als Sekundärbrennstoff verwendet werden. Kohlefaserverbundwerkstoffe sind jedoch wesentlich problematischer. Sie zerfallen bei Verbrennung erst bei weitaus höheren Temperaturen als jenen, die in Müllverbrennungsanlagen vorherrschen. Oft wird daher versucht, ausgediente Rotorblätter ins Ausland zu „verschenken“, um das kostenintensive Recyclingproblem zu verlagern.
Bei einer havarierten Windkraftanlage in Losheim (Saarland), die im Dezember in Brand geriet, wurden toxische Fasern großflächig in der landwirtschaftlich genutzten Umgebung verteilt. Ein ökologisches Fiasko und ein unkalkulierbares Risiko, denn diese hochgiftigen Fasern versickern im Erdreich und verunreinigen Boden und Wasser dauerhaft, da sie erst bei sehr hohen Temperaturen chemisch abgebaut werden. Liegen die Fasern z.B. auf Weideland, muss der Boden kostenintensiv abgetragen und entsorgt werden.
Offizielle Statistiken über in Brand geratene WKA gibt es nicht; die Anzahl der mittlerweile havarierten WKAs wird von den Behörden in Bund, Ländern und der Windkraft-Lobby bewusst verschwiegen, um die Bevölkerung angesichts der bei Bränden entstehenden und durch niedergehende hochgiftige Fasern verursachte Gesundheitsrisiken nicht zu beunruhigen. In inoffiziellen Statistiken werden ca. 30 bis 40 Windkraftbrände pro Jahr genannt; wegen fehlender behördlicher Statistiken dürfte die Dunkelziffer jedoch höher sein. Aufgrund der jetzt begonnenen Forcierung des Windkraftausbaus ist zu vermuten, dass die infolge WKA-Havarien entstehenden Brände und die dabei durch freigesetzte toxische und hochgiftige Fasern verursachten Gesundheitsrisiken im Wirkungskreis der Anlagen bundes- und landesweit deutlich zunehmen.
Landrat von Böblingen sucht 10 Windkraftstandorte und will die alten Planungen von Leonberg aus der Gefriertruhe holen. Sein Amtsvorgänger hat mit dem Projekt Frauenkreuz Planungsgkosten in Höhe von 373.000 € in den Sand gesetzt.
