Trinkwasserschutz: Baustopp im Wald

Quelle: merkur.de

Windenergie: Baustopp im Wald

Stand:05.07.2024, 15:45 Uhr

Von: Josef Ametsbichler, Marc Schreib

Der Baustopp ist beschlossen: Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Genehmigungsbescheid zum Windradbau im Höhenkirchner Forst rechtswidrig ist.

Das Problem liegt laut Gericht in erster Linie nicht in den Windrädern, die sich drehen, sondern in den eineinhalb Jahren Bauzeit davor. An dem Projekt im Höhenkirchener Forst sind die Gemeinden Oberpframmern und Egmating (Landkreis Ebersberg) und Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Landkreis München) beteiligt. Der Kläger, der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB), hat im Prinzip Recht bekommen. Das Landratsamt München erhält jetzt allerdings die Chance, ein ergänzendes Verfahren durchzuführen.

Lange Gesichter im Gemeinderat Oberpframmern

Schon am Vorabend der Urteilsverkündung herrschten lange Gesichter im Gemeinderat von Oberpframmern (Kreis Ebersberg). Bürgermeister Andreas Lutz (CSU/Bürgerliche), der die achtstündige Verhandlung verfolgt hatte, brachte die Erkenntnis mit, dass die Windkraft-Fundamentalgegner des VLAB mit ihrer Klage mindestens einen Teilerfolg erzielen würden: Der Genehmigungsbescheid müsse wohl nachgebessert werden, weil die Richter des Verwaltungsgerichtshofs „formelle und materielle Mängel“ anmerken. Sein Fraktionskollege und 3. Bürgermeister Korbinian Heinzeller ist selbst Richter am Münchner Verwaltungsgericht und stimmte das Gremium auf einen Baustopp ein: „Das wird wieder dauern.“

Der absolute Schwerpunkt der richterlichen Entscheidung lag auf dem Wasserrecht. Im Wasserschutzgebiet darf man grundsätzlich mal nicht bauen, wie es der Name schon sagt. Das Wasserwirtschaftsamt hat in seiner Stellungnahme auch sehr klar formuliert: „Das ist ein sehr ungünstiger Standort.“ Aber es gibt laut Gericht die Möglichkeit, sich vom Verbot befreien zu lassen. Das sei dann möglich, wenn der Grundwasserschutz überhaupt nicht beeinträchtigt werde und keinerlei Gefährdung existiere. Alternativ ist eine Ausnahme denkbar, wenn zwar eine Gefährdung vorliegt, aber der Bau im öffentlichen Interesse dennoch erforderlich ist.

Alle drei Windräder stehen in einer Schutzzone

Im Fall des Höhenkirchner Forstes stünde ein Windrad rund 80 Meter vor der hochsensiblen Schutzzone II. Alle drei Windräder stehen zudem in einer sog. Schutzzone IIIa. Ein Gebiet also, in dem ein solcher Bau eigentlich ganz und gar verboten. Für sämtliche Bauarbeiten, so die Argumentation des Betreibers, habe man ein engmaschiges Schutzkonzept erarbeitet. Falls Diesel oder Hydraulikflüssigkeit austritt beim Baukran, wird dies durch eine eingebrachte Kiesschicht aufgefangen. Bei Unfällen auf den Zufahrten könne mit einem Bagger sofort der Boden ausgetauscht werden. Nur die stationären Geräte dürfen auf dem Gelände betankt werden. Darunter kommt eine Schutzfolie, auch eine Auffangwanne ist Pflicht. Alles andere muss außerhalb des Gebietes mit Kraftstoff befüllt werden. Durch alle diese Maßnahmen sei ein Risiko für eine Verunreinigung des Grundwassers so weit wie möglich ausgeschlossen.