Energie Dialog Veranstaltung Stadthalle Herrenberg 25.7.24

Kommentar von Hansjörg Jung, Fachbeirat von Freie Horizonte Herrenberg im Gäu e.V.

Zum Bauvorhaben Windpark Spitalwald, Planungsgebiet  BB-07

Umweltprüfungen

Es wird immer wieder von Behördenseite behauptet, dass vor dem Bau von Windrädern noch "umfangreiche Umweltprüfungen bestanden werden müssen“. Denn genau das ist sonst zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber bei Windrädern nicht der Fall: Aufgrund der Regelungen der EU-Notfallverordnung und des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen für die Errichtung von Windkraftanlagen in Vorranggebieten weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass bei Ausweisung von Vorranggebieten eine Strategische Umweltprüfung SUP stattgefunden hat.

Der Artenschutz wurde in der Windkraft mittels der Naturschutzgesetznovelle 2023 praktisch abgeschafft.

Information der Gemeinderäte:

Ein Gemeinderat kann nur dann seine vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen, wenn er umfassend und objektiv über alle relevanten Sachverhalte informiert ist. Bei ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten kommt der hauptamtlich tätigen Stadtverwaltung eine grundlegende Pflicht zu, diese Informationen bereit zu stellen. Nur so kann ein Gemeinderat fundierte Entscheidungen treffen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung Herrenberg

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung Herrenberg zum Planungsgebiet BB 07 an den Regionalverband Stuttgart hat diesen Anspruch bei weitem nicht erfüllt. In der Stellungnahme der Stadt Herrenberg wurde darauf hingewiesen, dass  Bedenken bezüglich des Grundwassers und weiteren Schutzgütern bestehen. Die Stadtverwaltung hat es unterlassen, die Gemeinderäte auf die vorhandenen Erkenntnisse aus der Dissertation von Dr. Hareß aus dem Jahre 1973 hinzuweisen. Dort sind die hydrogeologischen Bedingungen und die Risiken auf die Quellfassungen der Ammertal Schönbuch Gruppe nachgewiesen.

Prokons Bewerbung / Vorarbeit als möglicher Projektierer

Prokon als Vorhabensträger weist auf Nachfrage darauf hin, dass Pfahlgründungen unter den Fundamenten nur in Norddeutschland bei Sandboden üblich sind. Dies zeigt, dass sich Prokon mit der Geologie hierzulande gar nicht befasst hat. Wer sich ein bisschen in der Windkraftbranche auskennt weiß, dass auf der Schwäbischen Alb im Karst und im Gäu wegen vorhandenem Muschelkalkuntergrund in Verbindung mit Dolinen Pfahlgründungen wahrscheinlich sind. Diese werden die wasserführenden Schichten in der Bauphase und im Betrieb der Anlagen dauerhaft verändern.

Austausch des Waldbodens: Verschlechterung der Trinkwassergewinnung

Die Vorhabensträger wollen durch Austausch des Bodenmaterials auf Kranstellflächen und Zuwegungen eine Bodenverbesserung erreichen. Dieser Bodenaustausch erfolgt, um höhere Lasten für den Schwerverkehr aufnehmen zu können. Die Windindustrie nennt dies „Bodenverbesserung“. In Wirklichkeit handelt es bei diesem Eintrag von Fremdmaterial (Schotter in unterschiedlicher Körnung). Dieser ist hinsichtlich der Auswirkung auf die Trinkwassergewinnung eine „Verschlechterung“, da die Qualität der Grund- und Trinkwassergewinnung durch die Beeinträchtigung der Filterwirkung weiträumig zerstört wird. Dieses Beispiel zeigt, wie durch den Sprachgebrauch dem Bürger nachteilige Arbeitsweisen schöngeredet werden. Die Bürgerschaft in Herrenberg wird in Anlehnung an die Erfahrungen in anderen Bundesländern eine Zwischenlagerung des filterwirksamen Waldbodens fordern, und nach Beendigung der Nutzungszeit der Windkraftanlagen den Wiedereintrag des Waldbodens verlangen. Wenn es nötig sein sollte, auch einklagen.

Wassergefährdende Stoffe

Die Behauptung, dass Windkraftstandorte in den Wasserschutzzonen III als „grundsätzlich möglich“ einzustufen ist fachlich falsch. Die Vorhabensträger führen aus, dass beim Bau und Betrieb kaum wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kommen. Selbst bei getriebelosen Anlagen werden 1.600 Liter wassergefährdende Stoffe eingesetzt. Bei Anlagen wie die geplante Vestas 172  mit Getriebe kommen 700 Liter Getriebeöl hinzu.

Neuerdings werden sogar die Transformatoren in der Gondel verbaut, was mehr als 1000 Liter Kühlöl erfordert. Dies alles summiert sich auf 2400 Liter wassergefährdende Stoffe pro Anlage.

Brandschutz

Ob ein Brandschutzsystem im Maschinenhaus gefordert wird, wird anhand des Brandschutzgutachtens entschieden.

Spitalwald

Der Spitalwald ist nicht Eigentum des Oberbürgermeisters und der Frau Schreiber. Er ist seit Jahrhunderten Eigentum der Bürgerschaft.

Hansjörg Jung

Fachbeirat von Freie Horizonte Herrenberg im Gäu e.V.

24.7.24