Ministerium für Landesentwicklung verteilt fehlerhafte Planunterlagen

20, Dezember, 2022 - Lesezeit: 6 Minuten

Ministerium für Landesentwicklung verteilt fehlerhafte Planunterlagen    26.09.2022

Es sollte der große Wurf werden die Veröffentlichung der Eignungskarten für Windkraft und Photovoltaik für ganz Baden-Württemberg.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-planhinweiskarten-fuer-windkraft-und-freiflaechen-photovoltaik/

Wer jedoch den Link des Ministeriums für Landesentwicklung öffnet reibt sich verwundert die Augen denn man denkt unwillkürlich an einen Aprilscherz. Denn die Pläne sind unvollständig und überwiegend fehlerhaft. Warum die Task Force die eigens im Ministerium von Nicole Razavi geschaffen wurde die Pläne veröffentlicht hat, die sowohl bei Projektierer als auch bei Kommunen für Verwirrung sorgen ist nicht bekannt. Die Ministerin wurde inzwischen aufgefordert die Pläne zurückzuziehen und antwortet auf Anfragen jedoch nicht.

Nachfolgend einige Beispiele für die fehlerhafte Planung: Die Grundstücke des Flughafens Stuttgart sind „grün“ unterlegt und zur sofortigen Bebauung mit Windkraft geeignet. Das Flugfeld Böblingen, wo derzeit die neue Klinik entsteht, ist windkraftgeeignet.

In Herrenberg ist der Schloßberg vom Aussichtsturm bis zum „Roten Meer“ und die Fläche rund um die neue Reithalle windkraftgeeignet. Gleiches gilt für das Goldersbachtal, die Fläche um das Eisweiher und die Gewerbefläche an der Autobahnauffahrt Gültstein.

Auch die anderen Windkraft-Regionalpläne sind fehlerhaft so wird im Schwarzwald kein Unterschied gemacht zwischen Tallage und Kammlage.

Landesweite und regionale Kriterien von geeigneten Potenzialflächen liegen seit langem vor und hätten berücksichtigt werden können. Im Windatlas 2019 wurden sie teilweise beachtet. Man vermisst maßgebliche rechtliche Vorgaben:

-          Schutzgebiete nach EU-Recht und BNatSchG (FFH -/Vogelschutzgebiete), Biosphärengebiete Nationalpark; NSG, LSG, Naturpark, gesetzlich geschützte Biotope.

-          Artenschutzbelange (Abstände nach „Helgoländer Papier“ für windkraftempfindliche Vogelarten)

-          Welterbestätten (UNESCO) z. Baden-Baden, Insel Reichenau)

-          Windhöffigkeit nach Windatlas 2019 (215 W/qm) bzw. 315 W/qm wirtschaftlich nutzbar nach BWE

-          Hochwasservorsorgeflächen

-          Bundesweite Landschaftsbildbewertungen des Bundesamtes für Naturschutz

-          Raumordnungsgesetz § 2 (Schutz der Wiederherstellung von ökologischen Freiraumfunktionen)

Obwohl die Karten nicht den Zweck einer formellen Planung erfüllen, sollten sie jedoch eine Lenkungsfunktion anstreben.  Diesem Anspruch werden die Ersteller nicht gerecht.


Windpark Straubenhardt (Chronologie in Kurzform)

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 28 Minuten

Chronologie Straubenhardt


Abstände zu Flugplätzen

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 352 Minuten

Abstände zu Flugplätzen: 

Nicht zutreffende Angaben im Potenzialatlas der Landesregierung Baden-Württemberg (Abstandspuffer entsprechen nicht den nationalen Luftfahrtrichtlinien)


Rotorblatttransport (unfachmännisch durch Landwirt)

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 5450 Minuten

Lustiger Rotorblatttransport 

1 Rotorblatt wiegt 1,6 t = 4,8 t Gesamtgewicht 


Insektensterben durch Windkraft 1.10.2019

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 482 Minuten

Umweltministerin Svenja Schulze ist besorgt über das Insektensterben. „Es muss wieder mehr summen und brummen“ fordert sie. Als Maßnahme dieses Ziels hat sie sich mit Kolleginnen Klöckner und Karliczek auf folgende Punkte geeinigt: Verringerung des Pestizideinsatzes um 75 Prozent, schärfere Düngeregeln, Begrenzung der Lichtverschmutzung und Verbot der Insektenvernichtungslampen. Erhöhung der Mittel für ökologische Landwirtschaft und 25 Millionen Euro pro Jahr für die Insektenforschung. Allerding fehlt in obiger Aufzählung der Punkt „Einschränkung bzw. Rückbau der Windkraftindustrieanlagen“. Eine vorsichtige Schätzung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Stuttgart hat einen Verlust von 1200 Tonnen Insekten pro Jahr, durch die Windräder ergeben, was ungefähr 1200 Milliarden Tieren entspricht.


Klimafahrplan – viele heiße Luft um wenig Wind

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 2 Minuten

Leserbrief Gäubote Herrenberg 2.4.22

Der Klimafahrplan ist vom Gemeinderat verabschiedet worden. Zurecht wurde von der Fraktion der Grünen zu viele „Luftschlösser“ und „fachliche Unsauberkeiten“ beklagt. Bei der Windkraft wurden die 27 Windindustrieanlagen in Herrenberg die der Potenzialatlas der Landesregierung (2019) vorsieht ungeprüft übernommen. Der Potenzialatlas hat erhebliche Planungsdefizite da das Umweltministerium versäumt hat die Abstandsregelungen im Kriterienkatalog zu dokumentieren und zu archivieren. Das Fehlen des Landschaftsrahmenprogramms nach § 9 BNatSchG das bei wesentlichen Veränderungen der Natur und Landschaft zwingend vorgeschrieben ist macht Regionalplanungen nicht rechtssicher.

Die Rede ist im Klimafahrplan von 1,5 MW und 3 MW Anlagen, die derzeit im windschwachen Ländle nicht üblich sind, sie sind nicht auf dem Markt. Derzeit sind 5,56 MW Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 160 Meter und einer Nabenhöhe von 166 Meter für die Investoren interessant (z.B. ENERCON E160). Diese großen Anlagen machen wegen ihrer Lärmkulisse eine Neubewertung der Abstandsreglung 700 m und 450 m zur Wohnbebauung erforderlich. Apropo Abstandsregelung. Ein französisches Berufungsgericht in Toulouse hat 2021 einem Anwohner von sechs Windrädern bei einem Abstand von 700 Meter bis 1300 Meter 128.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Windkraftsyndrom zugesprochen. Diese Entscheidung hat für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung dürfte sich jedoch auf die Rechtspraxis hierzulande auswirken.

Das Ing. Büro B.A.U.M das den Prozess begleitet und die Stadt beraten hat, hat in Sachen Windkraft kenntnisbefreit agiert und keine überzeugende Figur gemacht. Die aktuelle Rechtslage der Windkrafthindernisbefeuerung, die seit 2020 gesetzlich neu geregelt ist ist den Herrschaften offenbar nicht bekannt.  Der Stadtverwaltung wird daher empfohlen das Beraterhonorar zur Schonung der knappen städtischen Finanzen entsprechend zu kürzen.

Hansjörg Jung 

 


Mindestabständen von Hindernissen zu festgelegten Sichtflugverfahren vom 18.10.2016

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: ~1 Minute

NfL 1-847-16 vom 19.10.2016 (Abstandsregel Sichtflugverkehr kontrollierte Flugplätze)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Festlegung von Mindestabständen von Hindernissen zu festgelegten Sichtflugverfahren 

vom 18.10.2016

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur macht Folgendes bekannt:

Unbeschadet der Anforderungen an die Hindernisbegrenzung sollen im Bereich der nach § 33 Luftverkehrs-Ordnung festgelegten Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln keine Hindernisse vorhanden sein, die die sichere Durchführung des an- u. abfliegenden  Luftverkehrs nach Sichtflugregeln gefährden können. 

Vor einer Gefährdung des an- und abfliegenden Flugverkehrs nach Sichtflugregeln ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn luftrechtlich relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen innerhalb eines Bereiches von 1000 m zu jeder Seite der festgelegten Flugverfahren  errichtet werden sollen. Im Bereich um Pflicht- u. Bedarfsmeldepunkte trifft dies für einen Radius von 2000 m zu. 

Die Beurteilung im Einzelfall, ob und wieweit Bauwerke oder sonstige Anlagen die Durchführung des an- und abfliegenden Luftverkehrs nach Sichtflugregeln beeinträchtigen, soll auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Flugsicherungsorganisation erfolgen. 

Bonn, den 18.10. 2016 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 

LF 1//6163.1/0

Im Auftrag 

gez. Ralf Paurat 


1000 Windräder bis 2026

13, Dezember, 2022 - Lesezeit: 892 Minuten

MP Kretschmann: 1000 Windräder bis 2026, ein Wunder?

Dipl.-Ing. Willy Fritz

Am Mittwoch 09. 11. erschien auf der Titelseite der Blätter des ZVW in einem Einschub eine Aussage von MP Kretschmann, die sinngemäß lautete, dass es an ein Wunder grenzen würde, wenn man bis 2026 1000 neue Windräder im Lande errichten könnte. Doch selbst dieses Wunder würde nicht viel weiterhelfen, wie nachfolgende Ausführungen zeigen.

Momentan stehen in BW 800 Windräder (aktuellster Stand: genau 799) mit einer Nennleistung von insgesamt 1.762 MW. Das sind etwa 2 MW pro Windrad, da sich hier auch noch viele ältere Anlagen im 1 MW Bereich darunter befinden. Neue Anlagen (bis 170 m Nabenhöhe, 160 m Rotordurchmesser) dürften im Schnitt auf eine Nennleistung von 4 MW oder 4.000 kW kommen. Insgesamt würde dann durch diesen Zubau die bisher installierte Nennleistung bestenfalls verdreifacht. (Wobei nicht berücksichtigt ist, dass Altanlagen nach 20 Jahren Betriebszeit so nach und nach wegfallen werden).

 In der Fotovoltaik sind bisher 7.280 MW installiert. Hier ist bis 2026 allenfalls eine Verdoppelung möglich.

Betrachtet man nun den Anteil der einzelnen Energieträger am Stromverbrauch in BW im Jahr 2021, so stellt sich das so dar:

  

 

 

Wenn nun die Kapazität der Windenergie verdreifacht würde, so wären das nach Adam Riese insgesamt 13,5 %, eine Verdoppelung der Solarkapazität ergäbe 20,6 % Solarstrom. Wasserkraft und Biomasse sind in BW nicht mehr weiter ausbaubar und sind bereits seit 2015 konstant. Das würde hinten und vorne nicht reichen um den Wegfall der Kernkraft (April 2023) und den Wegfall der Kohlekraftwerke (Nach Willen Der Grünen 2030) zu kompensieren. Zusätzlich sollen ja auch die fossilen Gaskraftwerke, die in BW allerdings eine unbedeutende Rolle spielen, zukünftig wegfallen. 

Dann müsste man also notgedrungen den Importanteil drastisch erhöhen und das Ganze sähe dann so aus: 

 

Die Anteile von Müllverwertung und Sonstiges wurden mal beibehalten. Sorry, aber das ist die Stromversorgung eines Entwicklungslandes! Abgesehen von der Volatilität reichen die Kapazitäten der geplanten Erweiterungen hinten und vorne nicht. Die gegenwärtigen Erzeugerkapazitäten müssten bei der Windenergie mindestens verzehnfacht und bei der Fotovoltaik verdreifacht werden! Letzteres wäre noch machbar, aber die dann erforderlichen 5.000 Windräder wären laut der Aussage von Kretschman völlig illusorisch. 

Das alles könnte eigentlich jedermann, der die 4 Grundrechenarten beherrscht mit einem Bleistift, einem Blatt Papier und einem solarbetriebenem Taschenrechner leicht nachvollziehen. Man kann nur hoffen, dass Frankreich schnellst möglich seine Kernkraftwerke wieder in Betrieb bekommt, um unseren Strommangel auszugleichen. Selbst Minister Habeck hat schon diesbezüglich gejammert.

 Es ist nach wie vor unfassbar, mit welcher Naivität unsere Politiker in der "Energiewende" weiter agieren!

Im Umkehrschluss: wenn man schon auf fast 50% Importstrom angewiesen ist, kommt es auf 10% mehr auch nicht mehr an und man könnte auf einen weiteren Ausbau der Windenergie im Lande getrost verzichten. Dafür Landschaftsschutzgebiete, Grünzüge und den sozialen Frieden im Lande erhalten.