Rechtswidriger Angriff auf den Natur- u. Artenschutz

3, Februar, 2023 - Lesezeit: 6 Minuten

Pläne von Wirtschaftsminister Habeck verstoßen gegen den Schutz der Lebensgrundlagen nach dem Grundgesetz und führen zu einem ökologischen Desaster

2. Februar 2023

 Die Umweltverbände Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) kritisieren die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur weiteren Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie.

Verstoß gegen Unionsrecht

„Diese Pläne sind ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstoßen gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt“, erklärten Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Johannes Bradtka, Bundesvorsitzender des VLAB.

 „Auch die von der EU selbst geschaffene ‚Notverordnung‘, mit dem Ziel, schneller Windräder ohne Beteiligung von Bürgern und Verbänden und ohne die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen errichten zu können, halten wir für nicht vereinbar mit dem bestehenden Unionsrecht. Habecks Pläne sind im Grunde nichts anderes als die Abschaffung des Natur- und Artenschutzes beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und führen zu einem ökologischen Desaster, so Bradtka und Neumann. Denn nicht der Ausbau der Windenergie brauche einen „Turbo“, sondern der Schutz der Biodiversität, so die Umweltverbände.

Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes

„Noch nie seit der Flurbereinigung in den 1960er und 70er Jahren wurde der Naturschutz so missachtet und demontiert wie unter dieser Ampelregierung. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden massiv beschnitten. Es handelt sich um eine unverantwortliche Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes und bezeugt ein ökologisches Analphabetentum mit historischer Tragweite“, so Neumann und Bradtka.

Die Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ mit dem Schutzgut der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Landschaft, der Urgedanke des Naturschutzes, wird durch diese Pläne zur Makulatur. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden in so kurzer Zeit und zumeist ohne naturschutzfachlichen Sachverstand Gesetze und Verordnungen beschlossen, die der Windindustrie Vorschub leisten und zu Lasten der Biodiversität gehen.

Durch die einseitige und ideologisch motivierte Klimapolitik der Ampelregierung erfolge ein Großangriff auf den klassischen Naturschutz. Zudem verbreite Bündnis 90/Die Grünen eine ebenso falsche wie gefährliche Analogie: „Erneuerbare Energien = Windkraft = Klimaschutz = Naturschutz“. Dabei müsse das Sparen und Speichern von Energie in den Vordergrund gestellt werden.

„Wir werden nun alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diese Pläne zu stoppen. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dringend auf, diesem beispiellosen Ausverkauf des Natur- und Artenschutzes nicht zuzustimmen“, erklärten Neumann und Bradtka.

 


Rotorblätter - die unterschätzte Gefahr

15, Januar, 2023 - Lesezeit: 5 Minuten

13.1.23

 Windkraftrotorblätter – die unterschätzte Gefahr

CFK (Carbonfaserverstärkter Kunststoff) gilt als Werkstoff der Zukunft. Er ist leicht, steif und sehr fest und kommt im Fahrzeug- und Flugzeugbau sowie bei Windkraftanlagen verstärkt zum Einsatz. Im Brandfall haben die Kohlenstofffasern aber Temperaturen von mehr als 650 Grad und erreichen eine kritische Größe, die in die Lunge eindringen kann, so Prof. Sebastian Eibl vom Wehrwissenschaftlichen Institut in Erding. Da die Maschinengondeln der Windkraftanlagen im Brandfall in 160 m Höhe nicht gelöscht werden können, beschränken sich die Feuerwehren notgedrungen darauf, den Gefahrenbereich je nach Windrichtung und Ausbreitung mit Flatterband großräumig abzusperren und hoffen, dass die herumfliegenden brennenden Teile keine Sekundärbrände am Boden auslösen.

Fasern im Wald nach Brand in Lahr (Südschwarzwald) 2013  Foto: Betina Hassler

Bisher unbeachtet bei Feuerwehr und Polizei bleibt die Tatsache, dass die Fasern („fiese Fasern“ genannt) ein Gesundheitsproblem darstellen, die Ganzkörperschutz bei Löscharbeiten vor Ort notwendig machen.

Gefährlich wie Asbest

Rotorblätter aus Glasfasern (GFK) werden mit Epoxidharzen verklebt. Darin enthalten sind giftige Stoffe wie Bisphenol A. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat daher dieses Material als ähnlich krebserregend eingestuft wie das inzwischen verbotene Asbest. Bereits 2014 warnte das Bundesamt für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vor lungengängigen Carbonfasern nach Bränden.

Für das Recycling der Rotorblätter in der wegen Forcierung des Windkraftausbaus zunehmenden Menge ist trotz teurer Forschung keine industrielle Lösung in Sicht. Rotorblätter auf Glasfaserbasis können nach aufwendiger und kostenintensiver Vorbehandlung in der Zementindustrie als Sekundärbrennstoff verwendet werden. Kohlefaserverbundwerkstoffe sind jedoch wesentlich problematischer. Sie zerfallen bei Verbrennung erst bei weitaus höheren Temperaturen als jenen, die in Müllverbrennungsanlagen vorherrschen. Oft wird daher versucht, ausgediente Rotorblätter ins Ausland zu „verschenken“, um das kostenintensive Recyclingproblem zu verlagern.

Bei einer havarierten Windkraftanlage in Losheim (Saarland), die im Dezember in Brand geriet, wurden toxische Fasern großflächig in der landwirtschaftlich genutzten Umgebung verteilt. Ein ökologisches Fiasko und ein unkalkulierbares Risiko, denn diese hochgiftigen Fasern versickern im Erdreich und verunreinigen Boden und Wasser dauerhaft, da sie erst bei sehr hohen Temperaturen chemisch abgebaut werden. Liegen die Fasern z.B. auf Weideland, muss der Boden kostenintensiv abgetragen und entsorgt werden.

Offizielle Statistiken über in Brand geratene WKA gibt es nicht; die Anzahl der mittlerweile havarierten WKAs wird von den Behörden in Bund, Ländern und der Windkraft-Lobby bewusst verschwiegen, um die Bevölkerung angesichts der bei Bränden entstehenden und durch niedergehende hochgiftige Fasern verursachte Gesundheitsrisiken nicht zu beunruhigen. In inoffiziellen Statistiken werden ca. 30 bis 40 Windkraftbrände pro Jahr genannt; wegen fehlender behördlicher Statistiken dürfte die Dunkelziffer jedoch höher sein. Aufgrund der jetzt begonnenen Forcierung des Windkraftausbaus ist zu vermuten, dass die infolge WKA-Havarien entstehenden Brände und die dabei durch freigesetzte toxische und hochgiftige Fasern verursachten Gesundheitsrisiken im Wirkungskreis der Anlagen bundes- und landesweit deutlich zunehmen.

 

 


Windkraftplanungen Leonberg: Planungskosten in den Sand gesetzt

25, Dezember, 2022 - Lesezeit: ~1 Minute

Landrat von Böblingen sucht 10 Windkraftstandorte und will die alten Planungen von Leonberg aus der Gefriertruhe holen. Sein Amtsvorgänger hat mit dem Projekt Frauenkreuz Planungsgkosten in Höhe von 373.000 € in den Sand gesetzt. 


Phantomstrom 2021: 807 Millionen Euro

24, Dezember, 2022 - Lesezeit: 7 Minuten

Quelle:  Tichy´s Einblick

 TEURE WINDSTROM-ÜBERSCHÜSSE

800 Millionen: Noch nie zahlten die Deutschen so viel für nie produzierten Strom

VON REDAKTION

Do, 15. Dezember 2022

Das sogenannte „Phantomenergie“-Phänomen zeigt die Absurdität der Energiewende. Die neue Zahl führt bei Grünen aber nicht zur Einsicht – sondern zur nächsten ideologischen Volte.

An windigen Tagen erzeugen die gut 30.000 Windkraftanlagen Deutschlands viel Strom – und oft zu viel. Weil die meisten und produktivsten Turbinen im Norden des Landes stehen, wo es allerdings zu wenige Abnehmer für den Strom gibt, und sich die Stromtrassen, die überschüssigen Windstrom in den Süden transportieren sollen, noch im Bau befinden, müssen Windparks immer häufiger abgeregelt werden. Für die Strommenge, die die Betreiber theoretisch hätten einspeisen können, wenn es dafür Abnehmer beziehungsweise Leitungskapazität gegeben hätte, erhalten sie von den Netzbetreibern trotzdem eine Vergütung nach den gesetzlichen Tarifen.

Daher rührt der Begriff „Phantomstrom“ – er existiert nur in den Abrechnungstabellen. Der Posten fließt in die Netzentgelte ein, die wiederum auf die Stromkunden umgelegt werden. Im Jahr 2021 zahlten die Verbraucher für den Phantomstrom so viel wie noch nie: insgesamt 807 Millionen Euro für nie erzeugte Energie. Das ergab eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei-Bundestagsfraktion. Danach mussten die deutschen Stromkunden insgesamt 5800 Gigawattstunden vergüten, die theoretisch von den Windparks hätten erzeugt werden können. Im Jahr 2020 lag diese Entschädigungssumme noch bei 761 Millionen Euro, 2016 nur bei 373 Millionen Euro.

An den Zahlen wird deutlich: So lange es weder die Nord-Süd-Stromtrassen noch nennenswerte Speicherkapazitäten gibt, verschärft sich das Problem mit jedem weiteren Windrad, das im Norden entsteht. Im Jahr 2021 entfielen 45,4 Prozent der Millionenzahlung für nicht erzeugten Strom auf Niedersachsen, weitere 31,9 Prozent auf Schleswig-Holstein. Trotzdem trommeln sowohl die Grünen in den jeweiligen Nord-Ländern als auch Wirtschaftsminister Robert Habeck unverdrossen für „Ausbau, Ausbau, Ausbau“ – und zwar den Ausbau der Windkraft- und nicht der Speicherkapazität.

Mit einer besonderen Volte reagierte der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Christian Meyer (Grüne) auf die neue Rekordzahl zum Phantomstrom: Auf Twitter machte er aus dem nie erzeugten, sondern nur abgerechneten Strom „nicht genutzten Strom aus Erneuerbaren Energien“ – so, als sei der Strom erzeugt, aber dann aus irgendwelchen Gründen nicht verbraucht worden. Etliche Twitter-Nutzer wiesen auch darauf hin, dass er als Energieminister eine falsche Einheit verwendete, nämlich GW (Gigawatt). Korrekt wäre GWh (Gigawattstunde) gewesen.

Vor allem nutzte Meyer den Phantomstrom-Rekord, um wieder einmal die Abschaltung der Kernkraftwerke zu fordern, die angeblich „Netzverstopfer“ seien. In Wirklichkeit sorgen die drei verbliebenen Atomkraftwerke gerade jetzt in der Dezember-Dunkelflaute dafür, dass die Stromversorgung in Deutschland überhaupt noch funktioniert. Denn Windenergie lieferte in den trüben und windarmen Tagen am Jahresende nur einen Bruchteil ihrer installierten Kapazität.

Solarenergie trug zur Stromproduktion so gut wie gar nichts bei. Mit Stand 13. Dezember erzeugten die drei Atomanlagen mit insgesamt 4,2 Gigawatt installierter Leistung in diesem Monat bisher 1,12 Terawattstunden. Das entspricht gut 70 Prozent der Gesamterzeugung aller Land-Windkraftanlagen Deutschlands, die im Dezember bisher 1,53 Terawattstunden lieferten – allerdings bei einer gut fünfzehnmal größeren installierten Gesamtleistung von 65 Gigawatt. An vielen Dezembertagen trugen Kohle, Gas und Atom 80 Prozent und mehr zur Stromerzeugung bei.

Teure Windstrom-Überschüsse, die niemand braucht, stehen also akuten Strom-Mangellagen gegenüber, an denen Wind und Solar wetterbedingt bestenfalls eine kleine Nebenrolle spielen. Bisher erklärte Meyer genauso wenig wie seine grünen Parteikollegen, wie sie die absehbare Stromlücke im Winter 2023/24 füllen wollen, wenn die Kernkraftwerke nicht mehr zur Verfügung stehen – die eigentlich nötigen Speicher aber auch nicht.

 


Pressemitteilung von Herrn Habeck 23.12.22

23, Dezember, 2022 - Lesezeit: 4 Minuten

Die umfassendste Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus seit Bestehen des EEG kann damit pünktlich zum Jahreswechsel ihre Wirkung entfalten.

Die Europäische Kommission hat gestern die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Damit können alle dort vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Mit der heutigen Kommissionsentscheidung können die so wichtigen neuen Regelungen zum Erneuerbaren-Ausbau wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten. Das ist eine gute Nachricht und wichtiger Push für die Erneuerbaren. Mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zu Offshore-Wind haben wir im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt und umso wichtiger, dass es mit der Beihilfeentscheidung jetzt auch losgehen kann. Wir haben uns viel vorgenommen und wir haben auch viel geschafft in diesem Jahr, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. In diesem Geist und mit dieser Konsequenz müssen wir weiterarbeiten und den Ausbau beschleunigen. Denn es sind die Erneuerbaren Energien, die längst zum Standortfaktor geworden sind.“

Gemeinsam zeigen das EEG 2023 und das WindSeeG 2023 jetzt einen klaren Weg zu einer treibhausgasneutralen Stromversorgung auf. Sie richten dabei den Erneuerbaren-Ausbau erstmals konsequent am 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Dazu wird das Erneuerbaren-Ziel für das Jahr 2030 auf mindestens 80 % Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch erhöht. Dazu werden auch die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen insbesondere für die Windenergie an Land und auf See sowie für Solarenergie massiv angehoben. Bereits am 1. Februar 2023 wird die erste Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem EEG 2023 durchgeführt. Ebenfalls im Februar werden die ersten Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekanntgemacht.

Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche wichtige Regelungen, die die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Breite verbessern, wie z.B. für Bürgerenergie, die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende, den Netzanschluss von Solaranlagen, mehr Flächen für PV-Freiflächenanagen oder die Integration von Solaranlagen wie Agri-PV oder Floating-PV in die reguläre Förderung.

Das WindSeeG 2023 sorgt für eine umfassende Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine schnellere Beauftragung der Netzanbindung, eine deutlich größere Menge an auszuschreibenden Flächen und führt neue Ausschreibungsverfahren ein.

Bereits Ende Juli 2022 ist vorab der Grundsatz eingeführt worden, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse steht, und die Fördersätze für PV-Dachanlagen wurden deutlich angehoben. Auf dem letzten Energierat am 19.12.2022 haben die EU- Mitgliedstaaten zudem beschlossen, dass nunmehr auch europaweit der Ausbau Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der Ausbau Vorfahrt bei Genehmigung und Planung hat.

Die Förderung nach dem EEG und dem WindSeeG unterliegt der beihilferechtlichen Kontrolle durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben ist. Dies soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG und WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission.


Gegenwind Rottenburg a.N.

22, Dezember, 2022 - Lesezeit: ~1 Minute

Kreisverkehr Oberndorf (Visualisierung U.Bielefeld Google Earth)

Wendelsheim Kreisverkehr (Visualisierung U.Bielefeld Google Earth)

Herrenberg Blickrichtung Süd (Visualisierung U.Bielefeld Google Earth)


Bundesnetzagentur: Windkraft-Dezemberausschreibung deutlich unterzeichnet

21, Dezember, 2022 - Lesezeit: 3 Minuten

Auch Ausschreibung im Dezember unterzeichnet / Schwaches Jahresfinale ist Mahnung an BNetzA

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin für die Windenergie an Land am 1. Dezember 2022 bekannt gegeben. Das zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen wurde zuvor aus Sorge vor einer möglichen Unterzeichnung deutlich reduziert.

"Nach den bereits deutlich unterzeichneten Ausschreibungsterminen im Mai und im September endet das Jahr 2022 für die Windenergie mit einem schwachen Finale. Dass die BNetzA das Ausschreibungsvolumen gegenüber der ursprünglichen Planung halbiert hat, war entsprechend der Gesetzessystematik folgerichtig. Aufgrund des deutlich zu niedrig angesetzten Höchstwertes war auch bei dieser Ausschreibungsrunde eine Unterzeichnung erwartbar. Dass nun auch das gekürzte Volumen nicht gefüllt werden konnte, macht den Handlungsdruck zur Anpassung der Höchstwerte überdeutlich", so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Beim Gebotstermin zum 1. Dezember standen insgesamt 604 MW zur Verfügung. Davon wurden lediglich 189,4 MW bezuschlagt - weniger als ein Drittel der zur Verfügung stehenden Menge.

Kein Projekt ging nach Baden-Württemberg.

Der Höchstwert für die letzten drei Ausschreibungsrunden 2022 lag bei 5,88 Cent. Eine Analyse der Deutschen WindGuard für das parlamentarische Verfahren zur Strompreisbremse hatte gezeigt, dass die dramatischen Kostensteigerungen darin nicht mehr abgebildet waren. Die Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass im Schnitt 26 Monate zwischen Erteilung des Zuschlags und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte vergehen. Im Zubau schlagen sich die heute erfolgreichen Anlagen damit voraussichtlich erst ab 2024 nieder.

"Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten hat, die Höchstwerte deutlich anzupassen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument muss nun genutzt werden. Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schafft die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung", so Albers.


Immobilienwertverlust durch Windkraftanlagen (Bericht Gäubote 29.4. Windparkplanungen Rottenburg)

20, Dezember, 2022 - Lesezeit: 2 Minuten

Immobilienwertverlust durch Windkraftanlagen (Bericht Gäubote 29.4. Windparkplanungen Rottenburg)

In der Einwohnerversammlung in Oberndorf am 27.04. zur Windparkplanung Seebronn/ Wendelsheim wurde der Eindruck erweckt, dass durch Windparks eine Wertsteigerung der Immobilien zu erzielen ist. Das Gegenteil ist der Fall. Es sinkt die Lebens- und Wohnqualität des Menschen in weitem Umkreis, was zu einer erheblichen Minderung der Immobilienwerte führt. Das RWI -Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat dies einer empirischen Studie (RWI -Ruhr Economic Papers # 791) belegt und den Wertverlust von Immobilien in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu Windkraftanlagen ermittelt. Hieraus ergeben sich zwei Aussagen: Erstens: Bis zu einem Abstand von neun Kilometer können Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben und zweitens: der Wertverlust beträgt bis zu 23 %.

Der Einheitswert, nach dem sich die Grundsteuer bemisst, wird von der zuständigen Finanzbehörde nach der erzielbaren Jahresrohmiete oder dem Substanzwert des Grundstückes festgelegt. Vermindert sich die erzielbare Miete durch die Errichtung von Windenergieanlagen, hat eine Herabsetzung des Einheitswertes nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG zu erfolgen, was der Bundesfinanzhof bereits mit Beschluss vom 22. Juni 2006 (Az.: II B 171/05) ausdrücklich für den Fall der Beeinträchtigungen des Grundstückswerts durch Windkraftanlagen erkannt hat.

Im Kreis Esslingen haben Berechnungen ergeben, dass der Immobilienwertverlust beim Projekt „Sümpflesberg“ größer ist als der Wert des eingespeisten Stromes der über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage (20 Jahre) anfällt. Selbst wenn man einmal - je nach Einwirkungsintensität nur von einer Teilentwertung von 30 bis 70 % ausgeht, kann dies für viele Hauseigentümer, gerade junge Familien, die erst gekauft oder gebaut haben, auch wirtschaftlich existenzbedrohende Auswirkungen haben.