Geruhsam geht es aktuell mit den Jettinger und Herrenberger Windrädern weiter – zumindest hört man derzeit nichts von einer Windmessung im Spitalwald. Ganz geruhsam geht es auch vor Gericht im folgenden Fall zu:
Die Verfassungsbeschwerde „Infraschall“ gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wegen des „Rechts auf körperliche Unversehrtheit“ wurde bereits am 25.02.2016 eingereicht, doch bis heute wurde das Verfahren nicht behandelt.
Was sagt uns dieser Fall über die Justiz, wenn einerseits Baugenehmigungen für Windkraftanlagen im Schnellverfahren durchgewunken werden, während Verfahren zur Klärung der gesundheitlichen Folgen von Windkraft über zehn Jahre verschleppt werden?
In Baiereck wurden 2025 die Getriebe der beiden Windräder gewechselt, um die vorhandenen Lärmprobleme zu beseitigen.
Doch auch nach der Wiederinbetriebnahme ebbten die Lärmbeschwerden nicht ab.
Seit Monaten berichten Anwohner, dass bei bestimmten Windlagen ein störender Ton entsteht.
Offiziell wurde zunächst vom Landratsamt Göppingen eine sogenannte Emissionsmessung, also eine Geräuschmessung direkt am Windrad, durchgeführt. Basierend auf diesen Werten wurden die Anlagen vom Landratsamt für den Betrieb freigegeben. Die Anwohner selbst wollten dies nicht akzeptieren, sie wurden als professionelle Dauerquenglern abgestempelt. Die „Dauerquengler“ erreichten jedoch, dass eine direkte Geräuschmessung im Ort – eine sogenannte Immissionsmessung – durchgeführt wurde.
Und siehe da: Die tatsächlich gemessenen Geräusche überschreiten zulässige Werte.
Jetzt muss der Betreiber bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/Sek. die Windräder herunterregeln. Die vorgelegten Lärmgutachten entsprachen nicht der Realität.
Ergebnis: Der Wald ist gerodet und die Windräder sind gebaut – dürfen aber im ohnehin windarmen Süden nur noch mit angezogener Handbremse laufen. Ist das nachhaltig?
Hansjörg Jung Herrenberg
Wer am 29. Januar in die Alte Turnhalle kam, spürte sofort: Hier soll kein echter Dialog stattfinden. Keine Saalmikrofone, keine echte Einladung zur Diskussion – nur der stille Hinweis: Bitte nicht zu viel, bitte nicht zu laut, und schon gar nicht über das Thema, das die Bürgerschaft bewegt: Windkraft im Wald. So behandelt man keine Bürgerinnen und Bürger, denen dieser Wald am Herzen liegt. So geht man nicht mit Menschen um, die ihre Heimat verteidigen möchten.
Denn genau das ist unser Stadtwald: Heimat.
Der Spitalwald ist nicht irgendeine Fläche auf einer Planungsfolie, die man nach Belieben mit Symbolen überkleben kann. Er ist ein Ort voller Leben, voller Geschichte, voller persönlicher Erinnerungen. Man geht dort spazieren, findet Ruhe, hört den Wind in den Baumkronen, sieht die Sonne zwischen den Stämmen tanzen.
Und gerade weil dieser Wald so gesund, so stabil ist, trifft es viele mitten ins Herz, wenn er nun als Industriegebiet bezeichnet wird. Wenn plötzlich behauptet wird, er sei geschädigt, obwohl jeder Spaziergänger sieht, wie vital die Buchen dort stehen. Wer vor Ort war, weiß: Von „dürren Beständen“ kann keine Rede sein.
Im Übrigen beinflussen Windkraftanlagen/Windparks das Mikro-Klima negativ! Zumindest zwei internationale umfangreiche Studien konstatieren eine ungefähre Temperatur-Erhöhung von 0,7 ° C innerhalb von zehn Jahren. Dies kann man gewiss nicht mehr als marginal bezeichnen! (Quellen: ZHOU, L. et al. (2012): Impacts of windfarms on land surface temperatur; Der Energiedetektiv (Dr. J. A. WEIGL, 2024): Windenergie im Burgenland – Klimaschutz oder Klimaschaden).
Unser großer Energieversorger EnBW schreibt auf seiner Webseite, dass wertvolle Laub- und Mischwälder ausdrücklich nicht für Windkraft vorgesehen sind. Warum gilt das ausgerechnet bei unsrem Spitalwald nicht?
Warum also wird ein solcher Wald geopfert? Für riesige Anlagen, die Schneisen schlagen, Boden verdichten, das vertraute Landschaftsbild unwiederbringlich verändern. Für Zufahrtsstraßen, die neuerdings sogar ohne Genehmigung asphaltiert werden, Betonfundamente, Schlagschatten und Rotoren, die man Kilometer weit sieht und hört. All das in einer Region, die wirtschaftlich stark ist und ihren Wald als Naherholungsort dringend braucht. Es geht um Vernunft, Ehrlichkeit und Respekt vor dem, was uns als Gemeinschaft trägt. Unser Wald ist kein Projektgebiet – er ist ein Stück Seele dieser Stadt. Wer ihn zerstört, zerstört ein Stück von uns.
Stuttgart predigt Klimaschutz – und lässt das Umland die Zeche zahlen
Der Regionalverband Stuttgart hat am 3.12.25 die Windkraftplanung in der Regionalversammlung verabschiedet.
Die Region Stuttgart stellt 1,9 % ihrer Fläche für Windkraftanlagen bereit. Die Stadt Stuttgart hingegen – also jene Kommune, die sich gerne als ökologischer Musterknabe präsentiert – bringt es auf gerade einmal 0,1 % ihrer Fläche. Mit 22 Hektar und zwei Vorranggebieten trägt die Landeshauptstadt lächerliche 0,3 % zum regionalen Ausbau bei.
Gleichzeitig will Stuttgart schon 2035 klimaneutral sein – früher als das Land, früher als der Bund, früher als die EU. Das klingt ambitioniert, ist aber vor allem eines: Politisches Marketing, das auf Kosten anderer betrieben wird.
Denn die fehlenden Stuttgarter Flächen müssen nun die Landkreise Böblingen, Göppingen, Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis ausgleichen. Insbesondere Böblingen und Göppingen sollen fast 4 % ihrer Kreisfläche für Windkraft bereitstellen – und über 30 % ihres realen Windkraftpotenzials ausschöpfen. Damit wird den ländlichen Gemeinden ein massives Zusatzpaket aufgebürdet, nur weil Stuttgart sich selbst schont.
Die Windräder, die Stuttgart für seine Klimabilanz braucht, stehen dann eben in Jettingen, im Staatswald oder in anderen Gemeinden der Region. Sie produzieren dort Strom – und Stuttgart rechnet sich die CO₂-Einsparungen an. Die Belastungen jedoch – Schall, Landschaftseingriffe, Wertverluste – trägt die Landbevölkerung. Das ist grüne Selbstinszenierung auf dem Rücken anderer.
Während Stuttgart in Hochglanzbroschüren seine Klimaziele feiert, setzt man im Umland voraus, die Menschen dort würden das klaglos hinnehmen. Doch die Frage drängt sich auf: Warum soll das Land die Lasten tragen, während die Stadt die Lorbeeren erntet?
Was ist daran gerecht? Was ist daran solidarisch? Was ist daran gesellschaftlich zusammenhaltend?
Wenn eine Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern die Nachteile der Windkraft ersparen will, während sie gleichzeitig lautstark Klimaneutralität verlangt, dann ist das nicht vorbildlich. Es führt zu genau jener Spaltung zwischen Stadt und Land, vor der alle warnen – nur diesmal zu Recht.
Hansjörg Jung Herrenberg
Während in Wildberg, Calw und Gechingen noch Bürger versuchen, einen Bürgerentscheid zu bekommen, um selbst über die geplanten Windkraftanlagen zu entscheiden, kämpfen Einwohner der Gemeinde Baiereck weiterhin gegen den Lärm der bestehenden Anlagen.
Baiereck im Schurwald hat es inzwischen zu überregionaler Bekanntheit gebracht, da aufgrund des Lärms die zwei Nordex Anlagen Windkraftanlagen im März 2025 nach nur drei Monaten Betriebszeit wieder abgeschaltet wurden. Inzwischen wurden die Getriebe als Fehlerursache identifiziert, ausgetauscht und die Anlagen testweise am 11./12.9.2025 erneut in Betrieb genommen.
Das Problem ist nun: Laut dem Umweltschutzamt Göppingen gibt es keine Auffälligkeiten und keine Tonhaltigkeit mehr. Die Bürgerinitiative Schurwald hat dagegen während des Probelaufs eigene Messungen durchgeführt. Beide Anlagen sind immer noch deutlich zu laut. Der Schallpegel liegt bei 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert von 40 dB(A) wird damit um 5 dB(A) überschritten. Der Brummton ist weiterhin vorhanden.
Die Ursache für diese Unstimmigkeiten liegt wohl im Genehmigungsverfahren, das als Abnahmemessung eine Emissionsmessung direkt am Standort der Windkraftanlagen vorsieht. Eine solche Emissionsmessung ist jedoch für flaches Gelände wie in Norddeutschland konzipiert, für komplexeres Gelände wie in Süddeutschland ist sie dagegen ungeeignet. Letztendlich ist für die Bürger entscheidend, welcher Lärm bei ihnen im Haus ankommt. Dazu bedarf es einer Langzeit-Immissionsmessung in Baiereck, die die Bürgerinitiative nun fordert.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht: Wird das zuständige Amt die Einwände der Bürger berücksichtigen und eine Immissionsmessung durchführen, oder wird man sich einfach auf die Paragrafen berufen? Eine Stellungnahme des Landratsamtes steht noch aus.
Hansjörg Jung Herrenberg
Der Verlauf der Gemeinderatssitzung in Gechingen am 19.8.25 mit der Nichtzulassung des Bürgerentscheids zum Windparks „Lindenrain“ wirft Fragen auf, da es anderslautende Rechtsauffassungen zur Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung gibt.
Erstens: Bei der Bewertung eines Bürgerentscheids muss öffentliches Recht und Privatrecht auseinandergehalten und getrennt beurteilt werden. Nachdem alle Voraussetzungen des öffentlichen Rechts erfüllt sind und die erforderliche Zahl der Unterschriften vorgelegt wurden, ist das Bürgerbegehren formal zulässig.
Zweitens: Der Pachtvertrag mit dem Vorhabensträger Alterric ist Privatrecht und danach zu beurteilen. Wenn die Gemeindeverwaltung es versäumt hat eine Rücktrittsklausel im Vertrag zu verankern so kann dies im Nachhinein nicht der Bürgerinitiative zum Nachteil gereichen. Sollte dieses Verfahren Schule machen so ist künftig den Bürgerbegehren von vornherein die Basis entzogen. Im Falle Ostelsheim kostete die Rückabwicklung des Vertrags, der durch den dortigen Bürgerentscheid ausgelöst wurde 215 504 Euro, die aus der Gemeindekasse an die Stadtwerke Tübingen bezahlt wurden.
Drittens: Die Rechtsauskunft der Kanzlei Caemmerer Lenz die die Gemeindeverwaltung in Auftrag gegeben hat sollte nicht nur auszugsweise sondern vollinhaltlich den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht werden.
Deutsche Wind Guard hat die Zahl neu gebauter Windenergieanlagen im ersten Halbjahr 2025 bekannt gegeben.
In Baden-Württemberg wurden 13 neue Anlagen gebaut, was insgesamt 808 WEA in Baden-Württemberg bedeutet.
Vestas V 172 mit 7,2 Megawatt, wie sie in Herrenberg von PROKON vorgesehen sind, wurden bisher nirgends verbaut. Die größten bisher gebauten Anlagen sind Vestas V 162 mit einer Leistung von 6,2 MW.
Kommentar von FHH: Was folgt daraus?
Die Vestas Anlagen, die in Herrenberg zum Einsatz kommen sollen, können nirgends vor Ort bezüglich der Lärmentwicklung besichtigt werden!
Baiereck lässt grüßen!
Die Bundesnetzagentur hat am 3.7.25 die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2025 veröffentlicht.
2. Stegen Gem. Eschbach 8.520 (2x 4.260)
3. Freiburg i.B. (Stadtgebiet) 6.000
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.443 Megawatt (MW) wurden 568 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.972 MW eingereicht. Im Ergebnis konnten 372 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.447 MW einen Zuschlag erlangen. 15 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 6,47 ct/kWh und 6,94 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde weiter und liegt mit 6,83 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
Die regionale Verteilung zeigt, dass die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.002 MW, 126 Zuschläge), Niedersachsen (960 MW, 88 Zuschläge) und Hessen (379 MW, 39 Zuschläge) entfielen.
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen mehrerer Anlagen verschiedener Erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 486 MW. Es gingen 158 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.020 MW ein. Hiervon konnte 29 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 488 MW. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. 56 Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,00 ct/kWh bis 6,39 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht 6,15 ct/kWh und liegt sowohl deutlich unter dem Höchstwert von 9,00 ct/kWh als auch unter dem Wert der Vorrunde von 7,09 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (137 MW, 12 Zuschläge), gefolgt von bezuschlagtem Volumen für Standorte in Sachsen-Anhalt (124 MW, fünf Zuschläge) und Niedersachsen (49 MW, zwei Zuschläge).